IT-Dienstleistungen
im Gesundheitswesen
AGB, Stand Juli 2012
AGB als PDF
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1. Geltungsbereich
- (1) Com4Cure GmbH (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen
für den jeweiligen Vertragspartner ( im folgenden Kunde genannt ) ausschließlich auf
Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen
nicht ausdrücklich widerspricht.
- (2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz der Com4Cure GmbH zur Einsicht
bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich. Zusätzlich sind
sie online auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift
im Rahmen einer Bestellung, eines Software-, Leasing-, Kooperations- oder Wartungsvertrages,
dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch
seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage
an.
- (3) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder Email
mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung
schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten
des Kunden ändert. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der
Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats
wirksam.
- 2. Besondere Bedingungen
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Soweit für Leistungen auch Besondere Bedingungen gelten, gehen diese bei Abweichungen dem
Allgemeinen Teil vor.
- 3. Änderungen der Geschäftsbedingungen
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Der Auftragnehmer kann sowohl den Allgemeinen Teil der Geschäftsbedingungen als auch die
Besonderen Bedingungen ändern. Der Kunde kann im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen
bereits bestehende und von den Änderungen betroffene Dauerschuldverhältnisse innerhalb
eines Monats ab Bekanntgabe der Änderung zu deren Inkrafttreten kündigen. Kündigt der Kunde nicht
innerhalb der vorgenannten Frist, so gilt die geänderte Fassung als genehmigt. Der Auftragnehmer
wird den Kunden auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderungen nochmals gesondert hinweisen.
- 4. Weitergabe von Leistungen an Dritte
- (1) Soweit nicht entweder ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder sich aus der Zweckbestimmung
einer Lieferung oder Leistung im Einzelfall etwas anderes ergibt, dürfen Lieferungen und
Leistungen des Auftragnehmers vom Kunden nur für eigene Zwecke in Anspruch genommen werden.
Insbesondere dürfen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers nicht für Dritte gewerblich oder
beruflich genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.
- (2) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Absatz 1 enthaltenen Verpflichtungen
entsteht ein Anspruch gegen den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000
Euro. Steht dem Auftragnehmer aus dem gleichen Sachverhalt ein Schadensersatzanspruch zu, ist
die vereinbarte Vertragsstrafe als Mindestbetrag zu verstehen. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- (3) Bei einem schwer wiegenden Verstoß gegen die Regelung aus Absatz 1 ist der Auftragnehmer
darüber hinaus berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern.
- 5. Auftragsdurchführung
- (1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten fachlichen und technischen
Anforderungen und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
Leistungen auch durch andere Unternehmen erbringen zu lassen.
- (2) Soweit für einzelne Leistungen besondere Voraussetzungen zu beachten sind, wird der Kunde
hierauf hingewiesen. Die jeweils gültigen Unterlagen und Informationen werden dem Kunden zur
Verfügung gestellt. Aus einer Nichtbeachtung können keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer
geltend gemacht werden.
- (3) Der Auftragnehmer ist in begründeten Einzelfällen berechtigt, die Übernahme von Aufträgen von
besonderen Auflagen abhängig zu machen.
(4) Der Auftragnehmer hält nach Möglichkeit besondere Ausführungsanweisungen des Kunden ein. In
diesem Fall regelt sich die Haftung nach § 15 Absatz 7.
- 6. Gefahrtragung, Schutz vor Viren
- (1) Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten
und Programmen von und zum Auftragnehmer erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
- (2) Der Kunde überprüft alle Dateien, die zum Auftragnehmer übermittelt werden, vor dem Versenden
auf Virenbefall. Der Kunde setzt stets die aktuelle Version einer anerkannten Antivirensoftware ein.
- 7. Berechnung von Leistungen
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(1) Die jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers sowie Änderungen hiervon werden dem Kunden
bekannt gemacht.
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(2) Lieferungen und Leistungen auf Grund einer Einzelbestellung erfolgen zu dem zur Zeit des Vertragsabschlusses
gültigen Preis.
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(3) Die Höhe einer laufenden Vergütung bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Preis.
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(4) Eine Erhöhung einer laufenden oder einer nutzungsabhängigen Vergütung wird durch den Auftragnehmer
mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden angekündigt.
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(5) Sind bei den Preisen bestimmte Leistungen nicht enthalten, so können diese mit der üblichen Vergütung
berechnet werden. Dies gilt insbesondere für eine Auftragsdurchführung gemäß besonderer
Ausführungsanweisungen nach § 5 Absatz 4.
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(6) Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten
zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden erfolgt grundsätzlich auf Kosten des jeweiligen Versenders.
Der Kunde trägt die Kosten für die Inanspruchnahme von Online-Leistungen. Der Auftragnehmer
kann nach vorheriger Ankündigung den Kunden an ihren Versand- und Übermittlungskosten
beteiligen. Bei einer Rücksendung im Rahmen von Mängelansprüchen werden die Kosten der Versendung
durch den Auftragnehmer übernommen.
8. Zahlungen, Einwände gegen die Rechnungsstellung
- (1) Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug (siehe § 10).
- (2) Einwände gegen die Rechnungsstellung des Auftragnehmers sind innerhalb einer Ausschlussfrist
von drei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung
als anerkannt. Der Auftragnehmer wird Kunden in der Rechnung auf diese Rechtsfolge gesondert
hinweisen.
9. Aufrechnung
- Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen mit Gegenforderungen
jeglicher Art, insbesondere Schadensersatz- oder Mängelansprüchen, ist ausgeschlossen,
soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt oder um
Forderungen, die zwar bestritten, aber vor Gericht entscheidungsreif sind.
10. Zahlungsverzug
- (1) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung
des Zahlungszieles von 15 Tagen (§ 8 Absatz 1) an, ohne dass es hierzu einer Mahnung
bedarf. Wird ein Mahnverfahren eingeleitet, wird die erste Mahnstufe kostenfrei und die zweite
Mahnstufe kostenpflichtig gestellt. Der dritten Mahnstufe entspricht die Abtretung der Forderung, z.B.
an die Creditreform. Die Geltendmachung weiterer Verzögerungsschäden bleibt vorbehalten.
- (2) Darüber hinaus ist der Auftragnehmer im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden nach schriftlicher
Ankündigung berechtigt, seine Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen zu
verweigern oder nur noch gegen Vorauskasse bzw. Sicherheitsleistung zu erbringen.
- (3) Ist der Kunde mit mehr als einer Zahlung im Verzug, hat der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht
hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen.
11. Abtretung von Ansprüchen
- Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Rechtsverhältnissen mit dem Auftragnehmer an
Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam.
12. Eigentumsrechte
- (1) Bei Verträgen, die auf Eigentumsübertragung gerichtet sind, bleiben Lieferungen bis zur vollständigen
Begleichung der Rechnungen zuzüglich etwaiger Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahngebühren und dergleichen) im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers. Insoweit ist
auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.
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(2) Gegenstände, die durch Verarbeitung von im Eigentum des Auftragnehmers stehenden Gegenständen
hergestellt werden, sind Eigentum des Auftragnehmers und werden vom Kunden bis zum
Ende seiner Nutzungsberechtigung für den Auftragnehmer aufbewahrt und sodann an ihn herausgegeben.
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(3) Bei Zugriffen Dritter auf im Eigentum des Auftragnehmers stehende Gegenstände, z.B. durch
Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen
und den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.
13. Urheberrechte und sonstige Rechte
- (1) Alle Rechte des Auftragnehmers an Programmen, Auswertungen, Beschreibungen, Formularen,
Lehrmaterialien, Systemen, Programmschnittstellen, Datenbanken und an ihren sonstigen Werken
sowie an ihrem Know-how bleiben vorbehalten.
- (2) Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte des Auftragnehmers zu
beeinträchtigen. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Dritte diese Rechte nicht verletzen können.
- (3) Vervielfältigungen, Verbreitungen, Bearbeitungen, andere Umgestaltungen und sonstige Verwertungen
sind dem Kunden nur im Rahmen der hierfür geltenden Bestimmungen der Besonderen Bedingungen
oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.
- (4) Verstößt der Kunde gegen die im § 13 Absatz 1 bis 3 genannten Regelungen, ist der Auftragnehmer
berechtigt, den Kunden insoweit von der weiteren Nutzung der betreffenden Leistungen
auszuschließen, insbesondere den Zugriff hierauf zu sperren und überlassene Datenträger
zurückzufordern. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- (5) Vorstehende Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zum
Auftragnehmer.
- (6) Der Auftragnehmer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten
übertragen. Die Übertragung wird nicht wirksam, wenn der Kunde innerhalb von vier Wochen nach
Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht. Der Auftragnehmer wird hierauf in der
Mitteilung gesondert hinweisen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle der Insolvenz oder der
Geschäftsaufgabe, dem Kunden alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Programme, Sourcen, etc.) zur
Verfügung zu stellen, damit dieser seinen geordneten Betrieb entsprechend der in diesen AGB
festgelegten Regelungen weiter durchführen kann. Diese Regelung entfällt, wenn der Auftragnehmer
eine angemessene, d. h. im Wesentlichen vergleichbare Alternative zu der in dieser AGB festgelegten,
anbieten kann. Als im Wesentlichen vergleichbare Alternative gilt insbesondere die Übertragung der
Verpflichtungen des Auftragnehmers auf die IQbig GmbH Bielefeld. Im letzteren Fall (Übertragung auf
die IQbig GmbH) entfällt für den Kunden das ansonsten gewährte Recht der fristlosen Kündigung im
Falle der Insolvenz oder der Geschäftsaufgabe.
14. Datenschutz
- (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften erforderlichen
Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Der Auftragnehmer gewährleistet
die im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung der Aufträge gesetzlich geforderten technischen
und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und wird diese dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
- (2) Werden personenbezogene Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Kunden erhoben,
verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Kunden
(Auftragsdatenverarbeitung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle
Auftragsdaten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt
an Dritte übermittelt werden. Der Kunde beauftragt den Auftragnehmer mit der Vornahme aller
erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer rationellen
Verarbeitung und zur Sicherung der Daten vor Verlust, Verfälschung oder unbefugtem Zugriff.
- (3) Sämtliche sonst vom Kunden durch den Auftragnehmer erhobenen persönlichen Daten werden
vertraulich behandelt.
15. Haftung
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(1) Der Auftragnehmer haftet für von ihm oder von seinen gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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(2) Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nur für von ihm oder von seinen gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
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(3) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf
den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Auftragnehmers. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer dem Auftragnehmer zurechenbaren
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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(4) Für Schäden aus Verzögerung der Leistung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Die sonstigen Rechte des Kunden im Verzugsfall bleiben unberührt.
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(5) Haftungsausschlüsse oder –beschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer eine Garantie
übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu
schützen.
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(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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(7) Entsteht auf Grund einer gesonderten Anweisung gemäß § 5 Absatz 4 ein Schaden, haftet der
Auftragnehmer, sofern er den Kunden auf die Gefahr eines möglichen Schadens hinweist, nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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(8) Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie (Absatz
5) haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn
oder ausgebliebene Einsparungen.
16. Haftung für Datenverlust
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(1) Der Kunde ist außer in den Fällen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer
und Kunde verpflichtet, für die eigene Datensicherung Sorge zu tragen.
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(2) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der
auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
17. Beratung, Schulung und Entwicklungsleistungen
- Beratungs-, Schulungs-, Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen bietet der Auftragnehmer gemäß
seiner aktuell gültigen Dienstleistungspreisliste an.
18. Gerichtsstand; salvatorische Klausel; Nebenabreden
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(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld.
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(2) Sind einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so
berührt dieses nicht die Gesamtbestimmungen. Die entsprechenden unwirksamen Bestimmungen
oder Teile von Bestimmungen sind so auszulegen bzw. so neu zu formulieren, dass damit der Sinn
dieser rechtlich unwirksamen Vereinbarungen erreicht werden kann.
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(3) Mündliche Nebenabreden bestehen grundsätzlich nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser
AGB bedürfen zu ihrer Wirksamwerdung der Schriftform.